Verbreitung von "Ausreisezentren" in Deutschland
FLÜCHTLINGSRAT 93/94, Sonderheft Projekt X/Ausreisezentren/Lager:
"Ausreisezentren" = Abschiebelager
Verbreitung in Deutschland
Anfang 2003 gibt es noch kein 'Zuwanderungsgesetz', doch bereits in vier Bundesländern
Prototypen für die im Einwanderungsbegrenzungsgesetz vorgesehenen 'Ausreisezentren'.
Die Abschiebelager befinden sich auf dem Gelände bereits bestehender Lager
für AsylbewerberInnen oder (jüdischer oder osteuropäischer) EmigrantInnen.
Die Flüchtlinge im Abschiebelager unterliegen, über die für alle
Flüchtlingsgruppen auf dem Lagergelände geltenden Lagerbedingungen
hinaus, einer besonderen psycho-sozialen Behandlung. Im Text des 'Zuwanderungsgesetzes'
wird das Betreuung und Beratung genannt.
Niedersachsen
Erster Modellversuch für Abschiebelager in Deutschland, genannt Projekt
X. Seit April 1998 als Modellversuch, seit 1.8. 2000 als reguläre Maßnahme.
Das Projekt X ist mit je 50 Plätzen an zwei Standorten installiert, in
der ZASt Braunschweig und ZASt Oldenburg: für Alleinstehende (Männer
und Frauen), theoretisch auch für Ehepaare (mit nicht-schulpflichtigen
Kindern). Ende September 2002 waren im Abschiebelager in Oldenburg 19, in Braunschweig
29 Flüchtlinge. Von 304 ins Lager eingewiesenen Flüchtlingen sind
nach offiziellen Angaben 137 Flüchtlinge verschwunden (Jan. 2003). In Braunschweig
gibt es eine 'Spezialisierung' durch die Ausländerbehörde auf Flüchtlinge
aus Bhutan. Eingewiesen werden auch Flüchtlinge mit Arbeit und aus Herkunftsländern,
in die keine Abschiebungen durchführbar sind.
Ein anderes Modell für ein Abschiebelager in Niedersachsen befindet sich
seit 2000 in Bramsche-Hesepe (es firmiert als 'Landesaufnahmestelle', quasi
als Außenstelle der ZASt Oldenburg). Das Lager war nie als Modellversuch
deklariert. Von lokalbehördlicher Seite wird betont, es sei keine 'Ausreiseeinrichtung',
doch vom Innenministerium wird es in diesen Kontext eingeordnet. Bislang gibt
es hier 200 Plätze. Hier sind auch Familien mit Kindern untergebracht und
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, es wird ebenfalls mit 'Beratung'
auf 'freiwillige' Ausreise hingearbeitet.
Nordrhein-Westfalen
Der am 1.5. 1998 gestartete Modellversuch in Minden-Lübbecke wurde am
1.10. 99 vorzeitig abgebrochen - nach vielen Selbstverletzungen und dem Suizid
eines Flüchtlings.
Rheinland-Pfalz
Seit 1999 gibt es in Ingelheim ein 'Ausreisezentrum', im Februar 2003 wird
das Abschiebelager nach Trier verlegt. Im Oktober 2002 wurde die Modellphase
abgeschlossen. Das Lager hat 100 Plätze, auch für Familien. Im Jan
2003 waren darin offiziell 49 Menschen untergebracht, davon 6 Kinder. Von 132
Zugewiesenen sind bisher selbst nach offiziellen Angaben 40 Menschen verschwunden.
Es besteht ein völliges Arbeitsverbot und gibt reine Sachmittelverpflegung.
Die größte Gruppe der Flüchtlinge kommt aus China, Hintergrund
dafür ist eine Spezialisierung der 'Clearingstelle' inkl. Besuchen in China.
Sachsen-Anhalt
Seit 1.1.2002 läuft in Halberstadt ein Modellversuch mit 100 Plätzen
auf dem Gelände der ZASt.
Bayern
Im September 2002 wurde in Fürth in einem Container-Lager für Asylbewerber
ohne Zugangskontrollen ein (umzäuntes, zugangskontrolliertes) Abschiebelager
eingerichtet ('Phase I': 50 Plätze). Bis Ende 2002 wurden 47 Flüchtlinge
ins Lager eingewiesen, mehr als die Hälfte verschwand. Geplant sind laut
IM noch drei weitere Lager in Bayern. Sprachanalysen sollen durchgeführt
werden. 'Spezialisierung': Flüchtlinge aus Osteuropa, GUS-Staaten; außerdem
sind afrikanische Flüchtlinge im Lager. Bayern änderte sein Landes-Aufnahmegesetz,
um eine gesetzliche Grundlage für die Lager zu schaffen. In den anderen
Bundesländern wurden die Modellversuche im wesentlichen auf der Grundlage
von Erlassen in Betrieb genommen.
Hamburg
Pläne für ein 'Kombimodell' liegen vor: ein neues Erstaufnahmelager
(ZASt), in der ein Abschiebelager i.S. der Ausreisezentren gleich integriert
werden soll (vgl. Bramsche, Niedersachsen). Alle befassten Behörden sollen
im Lager zentralisiert werden. Bislang befindet sich das Erstaufnahmelager auf
einem Schiff; nachdem zunächst für das Kombi-Modell verschiedene Standorte
in Hamburgs Peripherie im Gespräch waren, soll es nun doch auf einem Schiff
eingerichtet werden, dessen 'Standort' wird verlegt in den (zugangskontrollierten)
Freihafen.
Fazit
Bundesweit gibt es zur Zeit damit 350 Plätze in explizit als 'Ausreisezentren'
definierten Abschiebelagern für ausreisepflichtige Flüchtlinge nach
Abschluss ihres Asylverfahrens, die mangels Reisepapieren nicht abgeschoben
werden können: Niedersachsen (2x50); Rheinland-Pfalz (100); Sachsen-Anhalt
(100); Bayern (50), weitere sollen folgen.
Zusätzlich gibt es 200 Plätze im Lager Bramsche/Niedersachsen, einem
anderen Lager-Modell mit speziellen 'Beratungs'-Maßnahmen. Und ungezählte
Plätze in anderen Lagern für Flüchtlinge und MigrantInnen, die
mit unerträglichen Lebensbedingungen ebenfalls Vertreibungs- und Abschreckungspolitik
praktizieren.
Die Regierungen von Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Schleswig-Holstein
und Thüringen haben erklärt, keine expliziten Abschiebelager einrichten
zu wollen. Aus Sachsen stammt die bezeichnende Aussage, sie bräuchten keine
'Ausreisezentren', weil bei ihnen sowieso die Flüchtlinge alle in Lagern
leben müssten.